Anmeldung zur Sozialversicherung
Am 12.04.13 hatte ich ein Vorstellungsgespräch als Kassierer. Der Verleiher hatte mir auf Grund meiner Qualifizierung zugesagt dass ich den Job bekomme, doch erst findet eine Einweisung und Aufnahme im Kassensystem im Kundenbetrieb statt. Der Verleiher hatte mich beim Kunden für den 25.04.-26.04 angemeldet, am 19.04. bekam der Verleiher die Bestätigung vom Kunden dass ich zugelassen bin. Daraus ergab sich dann dass der Verleiher mir schriftlich mitteilte dass ich eingeladen bin, soll den Arbeitsnachweis für die 2 Tage vom Kunden unterschreiben lassen. Ich hatte jetzt die Einweisung besucht, den Arbeitsnachweis für 13 Stunden, die Aufnahme im Kassensystem. Am 27.04. hatte ich mich dann in einer anderen Zweigstelle mit dem Nachweis vorgestellt und wurde an der Kasse eingesetzt. Der Verleiher sagte mir dass ich die Stunden vom 25. - 26. bezahlt bekomme, aus der Lohnabrechnung lässt sich entnehmen dass es so ist. Angemeldet hatte der Verleiher mich aber erst zum 27.04.13 als Arbeitnehmer und die 13 Stunden kamen auf ein Zeitkonte, mit noch 7 weiteren. Von 34 Stunden die ich geleistet hatte waren jetzt 21 Stunden auf dem Zeitkonto. Ich bin der Meinung der Verleiher hätte mich am 25.04.13 schon Sozialversichern müssen und die ganzen 34 Stunden auszahlen müssen. Bei 151, 67 Std. im Monat hatte ich auch keine Überstunden. Der Verleiher sagte mir die 13 Std. vom 25.-26. zahlt er aus Kulanz und zum 25.04.13 wird er mich auch nicht als Arbeitnehmer anmelden, weil ich freiwillig zum Kundenbetrieb gefahren bin zur Einweisung und Aufnahme ins Kassensystem! Hätte ich das nicht getan, dann hätte er mich auch nie zum Einsatz bringen können, das war doch eine Pflichtveranstaltung!?