Rückzahlung Weihnachtsgeld Zeitarbeit

Hallo,
Ich hab vom 08.05.2019-31.01.2019 gearbeitet bei eine Zeitarbeitsfirma .
Meine Arbeitsverhältnis war gekündigt durch mein Arbeitgeber(form und fristgerecht Kündigung), für mein Lohn in November ich hab bekommen 130 euro Weihnachtsgeld und jetzt ich muss die Weihnachtsgeld zurückzuzahlen, in bap dgb tarifvertrag steht:"Mitarbeiter, die bis zum 31. März des Folgejahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, haben das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen. Dies gilt nicht im Fall einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber."
Ich hab auch gesehen die Urteil vom Bundesarbeitsgericht 27.06.18, BAG – 10 AZR 290/17 wo steth "Die Sonderzuwendung ist vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen, wenn er in der Zeit bis zum 31. März des folgenden Jahres aus eigenem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet."
Meine frage ist ist diese Rückzahlung zulässig in meinem Fall?
Danke!

Antworten (1)
Nicht zahlen

Musst du nicht zurück zahlen. Steht explizit im Tarifvertrag so drin.

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