Einsatzfreie Zeit bei BZA / DGB

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich stelle die Frage im richtigen Forum:

Angenommen, jemand hat einen befristeten Arbeitsvertrag nach Tarif BZA / DGB. Nun endet sein Einsatz beim entleihenden Unternehmen, während der befristete Vertrag beim Zeitarbeitsunternehmen noch eine Weile weiterläuft.
Für den Fall, dass das Unternehmen KEINE Kündigung ausspricht, stellt sich mir die Frage, ob dann Urlaubstage und/oder Plusstunden für die restliche (einsatzfreie) Zeit herangezogen werden dürften oder nicht ?

Viele Grüße und danke für Eure Meinung,
kaetzle

Antworten (1)
Tarif zahlen

Hallo Kaetzle!

Schau Dir Monitor Nr. 628 vom 24.11.2011 (ARD) im Internet an. (Zeitregler auf 08:00 min ziehen) Die zeigen auf, daß Aufhäufen von Minusstunden gesetzwidrig ist. Steht auch im AÜG §10 letzter Satz

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