Kann die Zeitarbeitsfirma bereits genehmigten Urlaub in unverhofft einsatzfreier Zeit verweigern?

Hallo zusammen,

ich bin seit über 5 Jahren bei ein und derselben Zeitarbeitsfirma. Seit kurzem habe ich einige Einsätze gehabt, die mehr als zu wünschen übrig liessen. In einem Einsatz musste ich mich für jeden Fehler anschreien lassen, im nächsten wurde sogar die Fahrtzeiten für mein Nachhauseweg vom Kunden kontrolliert und nachgefahren, ob die Angaben richtig seien. Im aktuellen Fall ist es so, dass ich von der Vorgesetzten des Kunden mehrere Mal aus dem Büro geworfen wurde, als ich wegen Problemen in einem Fall Hilfe brauchte, ohne auch nur ausreden zu dürfen. Die Kollegen blaffen mich an wie eine 6jährige, wenn ich auch nur zu laut atme. Frage ich bei Problemen um Hilfe, werden mir falsche Informationen gegeben.

Beschwerden bei meiner Zeitarbeitsfirma brachten mir nur den Verweis, mich an die Personalabteilung des Kunden zu wenden, was ich mir geschenkt hat, denn welche Personalabteilung nimmt schon die Beschwerden eines Zeitarbeiters ernst?

Letztenendes wurde ich nach einem weiteren Vorfall gestern derart krank, dass sich wieder stressbedingte Sehstörungen einstellten, also bin ich erst mal bis Ende der Woche krankgeschrieben.

Heute nachmittag rief mich die erregte Personalreferentin meiner ZA-Firma an, warum ich denn gestern alle meine Sachen beim Kunden eingepackt hätte. Dabei habe ich gestern nachmittag lediglich meine Strickjacke, die im Büro hing, angezogen, weil ich kalt war. Ansonsten ist außer einer Kaffeetasse und einer Handcreme nichts von mir im Büro. Auf jeden Fall hat der Kunde den Einsatz sofort beendet, und ich soll morgen bei meiner ZA-Firma antanzen. Da ich krank geschrieben bin, werde ich diesen Termin morgen jedoch absagen, da es unzulässig ist.

Darüber hinaus - da ist jetzt auch meine Frage - habe ich in 2, 5 Wochen Urlaub, der bereits genehmigt wurde. Da ich ja jetzt unverhofft in einsatzfreier Zeit bin, wäre meine Frage, ob die ZA-Firma mir diesen Urlaub jetzt verweigern kann. Schließlich ist schon alles gebucht, da ich davon ausging, in dieser Zeit noch im Einsatz zu sein. Nervlich gesehen brauche ich diesen Urlaub auch.

Hat die ZA-Firma eine gesetzliche Grundlage, mir diesen Urlaub kurzfristig zu verweigern und wenn ja, kann ich die entstandenen Stornokosten geltend machen?

Danke und Gruß

Silke

Antworten (1)
Henndrick

Ein bereits genehmigter Urlaub kann nie einseitig vom Arbeitgeber gestrichen werden es bedarf immer der Zustimmung des Arbeitnehmers.
So ist es gesetzlich und tariflich geregelt.

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