Krankmeldung nicht rechtzeitig abgegeben - Abmahnung!

Hallo Gemeinde,
ich bin neu hier, und stelle mich mal kurz vor. Ich bin der Wolfgang und grüße euch recht Herzlichst.

Nun zu meinem Problem. Ich bin seit dem 22.02.18 bis 28.02.18 krank geschrieben, soweit sogut.

Normal müsste ich mich morgens gegen 8.30 Uhr bei der Zeitarbeit krank melden, was ich verpasst habe und mich erst an dem Tag gegen Mittag (12 Uhr) krank gemeldet habe.

Nun habe ich eine Abmahnung von denen bekommen wegen Vertragsbruch. In dem Brief steht, das ich ab dem 22.02.18 bis zum 28.02.18 keine Vergütung bekomme, Krankmeldung rechtzeitig abgegeben.

Ist das rechtens? Dürfen die das wenn überhaupt nicht nur für den einen Tag dem (22.02.18) machen?

Die können mir doch nicht die ganze Woche nicht vergüten, zumal ich die Krankmeldung rechtzeitig abgegeben habe.

Für den einen Tag kann ich das ja noch verstehen & akzeptieren, aber doch nicht für die restlichen 4 Tage.

Kennt sich damit jemand aus oder weis, woran ich mich wenden kann. Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten & in einer Gewerkschaft oder ähnliches bin ich auch nicht.

Danke schon mal für eure Mühen & Antworten.

Fg Wolfgang

Antworten (2)

Ich würde Dir im Prinzip raten, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Der Passus, daß Du Dich bis 08:30 krank melden mußt, ist gerechtfertigt, die Abmahnung wegen Verstoß auch. Es heißt "unverzüglich", d.h. man darf nicht einmal abwarten bis nach dem Arztbesuch. Ein Telefonanruf reicht aus, besser ist ein e-mail. Zeitarbeitsfirmen wissen aus Erfahrung sehr wohl, warum sie darin so streng sind. Sprich mit Deinem Chef, wenn es nichts nützt, such Dir einen neuen Job, nicht selbst kündigen wegen Sperrfrist!

Henndrick

Hallo, die Firma darf dir natürlich nicht die ganze Woche kein Lohn bezahlen, wo kommen wir denn da hin, ich habe im Internet mal geguckt und gefunden das es Anwälte gibt wo du eine kostenlose Ersteinschätzung bekommst, vielleicht wird dir da auch geraten wie du weiter vorgehen kannst, ich würde dir gerne den Link schicken aber ich glaube das ist auf diesen Portal nicht erlaubt, gebe mal bei Google arbeitsrecht kostenlose Beratung ein da wirst du dann fündig. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

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