Ausschluss einer ordentl. Kündigung vor Vertragsbeginn
Hallo!
Ein Arbeitgeber, bei dem ich nie angefangen habe zu arbeiten, hat unter "Beginn des Arbeitsverhältnisses" den Wortlaut: " Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen."
Weiter heißt es in diesem Vertrag:"Beendigung des Arbeitsverhältnisses": "Für den Fall einer Kündigung vor Vertragsbeginn verpflichtet sich XY eine Vertragsstrafe in Höhe eines halben Gesamtmonatseinkommens zu zahlen".
Der Anwalt dieses Unternehmens hat Klage vor Gericht erhoben, da ich der Aufforderung des Anwalts zu zahlen, nicht nachkam.
Meine Rechtsberatung sagte zu diesem Fall, diese Forderung verstöße gegen das Sittengesetz. und ist sittenwidrig.
Außerdem unterscheidet der Passus gar nicht, WER von den Parteien kündigt.
Wie sehen die Chancen in diesem Fall für mich aus? was meint ihr?