Zusatzklausel Nachtrag Arbeitsvertrag

Kann mann eine solche Zusatzvereinbarung ohne weiteres unterschreiben oder eher nicht?
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Der Mitarbeiter überträgt der Firma ....... das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht für alle etwaigen nach Urheberrecht schutzfähigen Arbeitsergebnisse, die der Mitarbeiter während der Dauer seines Anstel-lungsverhältnisses, während seiner Arbeitszeit oder, sofern sie Bezug zu seiner arbeits-vertraglichen Aufgaben haben, auch außerhalb seiner Arbeitszeit erstellt.

Antworten (2)
Nachtrag :

Diese Verpflichtungen, die du gegenüber deinem Arbeitgeber hast, gelten auch nach deinem Ausscheiden aus der Firma weiter. Solltest du also kündigen oder gekündigt werden und Entwicklungsprojekte deiner Firma dann weitervermarkten wollen, musst du mit Unterlassungsklagen und Schadenersatzforderungen rechnen.
Klausi

Hallo Klaus,

...solange du als Angestellter etwas für deinen Arbeitgeber entwickelst, stehen ihm dafür die Urheberrechte zu, da du während der Entwicklungszeit von ihm entlohnt worden bist - für besondere Leistungen kannst du ggf. eine Prämie erhalten. Des weiteren kann der AG von dir erwarten, dass du, während du für ihn tätig bist keine "Betriebsgeheimnisse" an Mitbewerber weiterverkaufst. Die Erwartungen deines AGs aus der Zusatzvereinbarung ist also durchaus nachvollziehbar.
Anders wäre es, wenn du freiberuflich tätig wärst. Dann könntest du dir die Urherberrechte persönlich sichern und beliebig verkaufen. Da würdest du aber auch alle Pflichten und Risiken eines Unternehmers tragen.
Lieben Gruß
Klausi

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