Ausschluss einer ordentl. Kündigung vor Vertragsbeginn

Hallo!
Ein Arbeitgeber, bei dem ich nie angefangen habe zu arbeiten, hat unter "Beginn des Arbeitsverhältnisses" den Wortlaut: " Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen."
Weiter heißt es in diesem Vertrag:"Beendigung des Arbeitsverhältnisses": "Für den Fall einer Kündigung vor Vertragsbeginn verpflichtet sich XY eine Vertragsstrafe in Höhe eines halben Gesamtmonatseinkommens zu zahlen".
Der Anwalt dieses Unternehmens hat Klage vor Gericht erhoben, da ich der Aufforderung des Anwalts zu zahlen, nicht nachkam.
Meine Rechtsberatung sagte zu diesem Fall, diese Forderung verstöße gegen das Sittengesetz. und ist sittenwidrig.
Außerdem unterscheidet der Passus gar nicht, WER von den Parteien kündigt.

Wie sehen die Chancen in diesem Fall für mich aus? was meint ihr?

Antworten (1)
@arbeitsvertrag

Hi
Du hast sehr gute chancsen das zu gewinnen.
Das ist wirklich sitten wiedrig und in so nem fall gehört der arbeitgeber einfach nur verklagt.
Er darf bei einer kündigung kein geld von dir einbehalten selbst wenn du ihn beklaut hast müsste er dir dein geld bis zum tag deiner kündigung auszahlen.
Ich geb dir den tipp geh deinen alten arbeitgeber ruhig an damit du dein recht bekommst hat nur vorteile für dich :-).
Das wird schon viel glück.
Lg

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