Biss bei Leinenhaltung

Hallo,

wir haben einen 8jahre alten Mischlingshund. Mein Sohn hat diesen an der Langlaufleine Gassi geführt. Ein alkoholisierter Fussgänger wollte unseren Hund streicheln und unser Hund biss ihn in die Hand!!
Der Fußgänger fragte aber nicht nach ob er den Hund streicheln darf!!
Kann man uns für den Biss haftbar machen??

Gruß
N. Neumann

Antworten (1)
Wo kein Kläger, da kein Richter

Hallo, im Grundsätzlichen könnt ihr haftbar gemacht werden. Dabei ist es egal, ob er gefragt hat oder nicht.
Kurz: der Halter haftet.
Wenn er aber nicht bei der Polizei oder beim Ordnungsamt war, wird wahrscheinlich auch keine Schadensersatzforderung kommen.
Grundsätzlich gild:
Der Hund ist so an der Leine zu führen, das keine Gefahr für andere Personen vom Tier ausgeht. eine Langlaufleine ist da nicht das geeignete Mittel.

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