Braucht das Krankenhaus zur Fixierung eines Patienten die Zustimmung eines Angehörigen?

In einem Film gab es kürzlich eine Szene, in dem ein Patient zum eigenen Schutz aber wohl auch zum Schutz des Pflegepersonals fixiert wurde. Das kann ja wirklich mal passieren. Müsste das Krankenhaus vor einer Fixierung die Zustimmung eines Angehörigen einholen oder wie ist das in der Praxis geregelt?

Antworten (3)
Moderator
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Auch wenn die Frage wieder von einem gespeilten User kommt und nur ein ibdF-Beitrag ist, hier trotzdem meine Antwort, weil offensichtlich zwei wirkliche User sich damit beschäftigt haben.

Eine Fixierung (oder auch die seitliche Sicherung des Bettes) dürfen auch angehörige nicht genehmigen. Rein rechtlich ist das nämlich Freiheitsberaubung. Dazu ist ein Beschluss des Amtsgerichtes notwendig, und in diesen Fällen kommt auch sehr sehr schnell der zuständige Richter vorbei und macht sich vor Ort ein Bild und fasst dann einen richterlichen Beschluss.

"Letztes Mittel"...

Es gibt die Möglichkeit, einen "richterlichen Beschluss" (vom Amtsgericht?) zu erwirken, der die Fixierung erlaubt.
Desweiteren (so sagt es das pflegewiki) ist es EINMALIG erlaubt, zur Abwendung von akuten Gefahren (mit ärztlicher schriftlicher Anordnung) eine Fixierung vorzunehmen.

Fixierung wird meines Wissens nach als "letztes Mittel" angesehen.

Ich glaube manchmal ist einfach auch gar keine Zeit vorher von Angehörigen eine Zustimmung zu erhalten, weil zum Schutz des Patienten und anderer schnell gehandelt werden muss. Ich denke aber das im Anschluss dann immer nochmal neu entschieden wird.

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