Fiktives Vollzeitentgelt heranziehen, wenn Ex-Frau nur Teilzeit arbeitet?
Mein volljähriger Sohn (Gymnasiast) lebt bei mir. Der Barunterhalt ist ja nach dem Einkommen der Eltern anteilig zu berechnen. Meine Ex-Ehefrau arbeitet Teilzeit. Kann ich, bzw. unser Sohn, zur Berechnung der Zahlungen der Mutter ein fiktives Vollzeitentgelt heranziehen? Sie wäre ja in der Lage, einer Vollzeittätigkeit in ihrem Beruf nachzugehen. Ich empfinde es als äußerst ungerecht, jetzt prozentual mehr zu zahlen, nur weil sie weiterhin Teilzeit arbeitet.