Fragen zum Arbeitskampf
Hallo, ich lerne momentan für eine klausur im modul kollektives arbeitsrecht, u.a. ist ein teilgebiet auch der arbeitskampf.
ich muss kleine fälle bearbeiten und bei diesen beiden bin ich mir nicht ganz so sicher bzw. komm nicht weiter. :)
vllt könnt ihr mir ja helfen.
1.fall:
A hat dem rechtmäßigen streik ihrer gewerkschaft teilgenommen und ist deshalb von ihrem arbeitgeber gekündigt worden. unglücklichweise ist jedoch die frist des §4 KschG verstrichen. ist die Kündigung wirksam?
fall 2:
nach ablauf des LohnTV rief die zuständige gewerkschaft die arbeitnehmer im metallverarbeitendem betreib des U an zwei tage zu einer kurzfristigen arbeitniederlegung auf, an der sich A beteiligte. einem erneuten streikaufruf begrenzt für die abteilung des A folgten fast alle arbeitnehmer, nicht jedoch B, der dem U seine arbeitsleistung anbietet. U kann den B jedoch nicht beschäftigen und will auch kein lohn zahlen. er schließt demnach die abteilung, in der B tätig ist. dies soll auch gegenüber c gelten, der in einer anderen abteilung arbeitet und zur zeit urlaub hat und gegenüber D, der krank ist, aber in der abteilung des B arbeitet. U mahnt den A wegen seiner streikteilnahme ab. A verlangt die entfernung seiner abmahnung aus der akte. B, C und D verlangen Zahlung. U verweist darauf, dassC ohnehin nicht hätte arbeiten können, da er im urlaub gewesen sei und seine abteilung wegen der vorübergehenden stilllegung nichts zu tun gehabt hätte. zu recht??
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. :)