GWD 2008 Nachzahlung?!

Hallo, neulich habe ich von einem Freund erfahren, dass er das Kindergeld für die Zeit seines Grundwehrdienstes nachgezahlt bekommen hat. Er ist jetzt 27 Jahre und hat es vor ca. 1 1/2 Jahr nachgezahlt bekommen.
Ich habe meinen GWD 2008 geleistet und bin mir nun iwie unsicher, ob dieser Fall bei mir nun auch zutrifft.
Was für Nachweise/Anträge muss ich einreichen?

Mfg

Antworten (1)
§ 32 Abs. 5 EStG

Während des Grundwehrdienstes besteht i.d.R. kein Anspruch auf Kindergeld.

Wie der Fall bei deinem Freund genau gelagert ist, kann nur er dir sagen.

Es könnte sein, dass er meinte, dass er für die Dauer des GWD über das 25. Lebenjahr hinaus Kindergeld bezogen hat. Zeitlich (ist jetzt 27 Jahre und hat es vor ca. 1 1/2 Jahr) käme das jedenfalls hin. Das geht aber nur, wenn man dann tatsächlich noch eine Ausbildung absolviert.

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