Hat man bei Flugverspätung Anspruch auf Schadenersatz?

Was passiert, wenn man seinen Anschlussflug verpasst, weil der erste Flieger Verspätung hatte. So etwas passiert ja immer häufiger. Bei der Deutschen Bahn, bekommt man eine Gutschrift über einen bestimmsten Prozentsatz. Nun soll es laut EU eine Schadenersatzregel für Flugzeuge geben! Hat jemand schon etwas von diesem Gesetz gehört? Ich habe nachdem ich davon gehört habe, es leider nicht mehr verfolgt! Kann mir jemand sagen, ob es schon verabschiedet wurde oder wird es noch verabschiedet?

Antworten (5)

Ja man hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sind. Wenn es sich um eine in Europa registrierte Gesellschaft handelt, der Flug ab Europa geht, etc.

EU Fluggastrechte Verordnung

Ja unter bestimmten Vorraussetzungen. Also auch wenn die Fluggesellschaft ablehnt, nicht aufgeben und ggf. professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Anspruch bei Anschlussflug verpasst

Ja klar hat man Ansprüche. Genaueres regelt die EU Fluggastrechteverordnung. Hier flugverspätung anschlussflug verpasst  https://www.claimflights.de/anschlussflug-verpasst kannst du dich informieren und den Erstattungsbetrag ermitteln. Die nehmen dir auch alle Arbeit ab.

Ja das ist in Kraft und es gibt bei Flugverspätungen Geld zurück je nach Dauer der Verspätung. Ich habe das schoneinmal gemacht.

Ich weiß das auch nicht so genau. Von den Fluglinien kriege ich eigentlichc immer nur mit, dass sie sich schon wieder im Streik befinden.
Zur Zeit würde ich es überhaupt vermeiden, in ein Flugzeug zu steigen, wo die Fluglotsen allein im letzten Jahr mindestens 15 mal im Ausstand waren.

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