Hallo juliaaa 92
Auch wenn der Artikel schon etwas älter ist, so bleibt er dennoch in weiten Teilen interessant und aktuell.
http://www.main-ts.de/downloads/Neues_zur_Rechtslage_von_Transsexuellen.pdf
Um deine Frage ausführlich zu beantworten, ist hier fürchte ich, nicht der Raum. Nur so viel. Das TSG war seiner Zeit ein riesen großer Fortschritt. Es hat es endlich möglich gemacht, auch rechtlich anerkannt im gefühlten, wahren Geschlecht zu leben. In den letzten Jahren wurden verschiedene Paragraphen des TSG durch das BVG für ungültig erklärt. Da ist zb der sogenannte OP Zwang der aufgehoben wurde. Allerdings, eine Frau mit Penis? In meiner Vorstellung nicht denkbar und von daher gab es nie einen OP Zwang sondern allenfalls einen Willen zur OP. Aber das sehen besonders die Transgender Aktivisten anders. Es ist überhaupt ein Problem den Interessen der Gruppe der Transgender und der Transsexuellen in einem Gesetz gerecht zu werden. Obwohl das TSG mit der sogenannten großen und kleinen Lösung diesen verschiedenen Interessen weitestgehend Gerecht wurde. Aber da spielt wohl auch der Zeitgeist eine Rolle. Auch wenn einige Teile des TSG Verfahren nicht optimal geregelt sind, so zb das verbesserungsbedürftige Gutachter Verfahren oder die teils überlange Verfahrensdauer usw, würde ich das TSG als Ganzes positiv beurteilen.
Deine Frage, hat sich das TSG bewährt? Ich sage, JA.