Hörgeräte Tests erfolglos-muß ich trotzdem bezahlen?

Guten Tag,
meine Mutter ist 87 Jahre und schwerhörig. Ein Akustiker stellt die 2 Höhrgeräte seit 5 Wochen ein, erfolglos. Nun möchte meine Mutter keine
Geräte haben, muß sie die trotzdem kaufen/bezahlen, um sie anschließend
in den Müll zu werfen?Ist eine Probe schon als Kaufvertrag zu werten
und wie kann sie dann widerrufen ?
Mit einer Auskunft könnt Ihr mir sehr helfen.
MFG - Grissi

Antworten (1)
Keine Kaufverpflichtung durch Probe!

Hallo,
es besteht keine Verpflichtung zum Kauf der probierten Hörgeräte. Der Gesetzgeber schreibt sogar ausdrücklich eine Probezeit von mehreren Wochen vor und velangt auch, dass dabei Geräte verschiedener Hersteller und Preisklassen ausprobiert werden müssen, um sicherzugehen, dass die gekauften Geräte auch wirklich helfen.
MfG

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