Information über Behindertenausweis und seine Bedeutung

Einen Schwerbehindertenausweis können bei dem Versorgungsamt, Stadtverwaltung beantragen. Dort bekommen Sie auch Unterlagen wie sich die Prozente und Merkmale Klassifiziert sind.
Vorher aber mit dem Haus- Facharzt darüber sprechen das Sie es vorhaben und was er davon hält. Seine Meinung dazu ist sehr Wichtig, da er/sie später dazu einen Bricht (Diagnose) schreiben muss.
Den Grad der Behinderung kann Ihnen der Facharzt so ungefähr auch sagen.
Wenn Sie Gehbehindert sind kommt es ganz darauf an in wie weit Ihre Gehbehinderung Sie beeinträchtig und welche Hilfsmittel Sie benötigen.
Bei einer leichten Gehbehinderung bekommen Sie auf den Behindertenausweis das Merkzeichen „G“ (=Gehbehindert) Meistens ist dieser Behindertenausweis Einfarbig Grün und Sie haben damit nur Steuerliche nutzen.
Benötigen Sie einen Rollstuhl oder liegt Ihre Wegstrecke die sie schaffen unter 20 Meter können Sie die Merkmale „aG“ (= Außergewöhnlich Gehbehindert) bekommen und die Prozentzahl liegt zwischen 50% und 100% und der Behindertenausweis ist Zweifarbig (halb Rot, halb Grün)
Wenn Sie so einen Behindertenausweis vom Versorgungsamt bekommen haben mit den Merkmalen „aG“ können Sie bei der Stadtverwaltung oder in manchen Städten auch beim Straßenverkehrsamt dann einen Behindertenparkausweis mit Passbild beantragen.
Alle anderen Arten von Behindertenausweis haben absolut keine Berechtung einen Behindertenparkplatz zu benutzen.
Ausnahmen gibt es bei Herzkranke die nicht weit laufen können, aber das können Sie dann im Bescheid vom Versorgungsamt lesen.

Wenn Sie einen Behinderparkausweis haben was dürfen sie damit?

Mit dem Behindertenparkausweis dürfen Sie auf alle Behindertenparkplätze stehen, außer auf Behindertenparkplätze mit Zusatzschild die eine Registrierungsnummer beinhaltet.
Diesen Behindertenparkplatz darf nur der Behinderte benutzen der diese Registrierungsnummer hat. Parken sie trotzdem dort, wird Ihr Fahrzeug genauso Abgeschleppt wie alle nicht Behinderte auch!

Parken und befahren einer Geschäftzone

Weiterhin dürfen Sie mit dem (nur!) Behindertenparkausweis in Einkaufzonen fahren, wenn diese für den Anlieferverkehr freigegeben ist. (Achtung Anlieferungszeiten beachten!)

Parkplatz vor der Haustüre

Wenn Sie vor Ihrem Haus, Wohnung keine andere Möglichkeit gibt zu parken, können Sie über die Stadtverwaltung einen Behindertenparkplatz beantragen.
Achtung Wichtig! Haben Sie zum Beispiel ein Bus als Behindertenfahrzeug, wo Sie über eine Hebebühne hinten Ein- Aussteigen, müssen Sie dieses unbedingt die Benötigte Länge des Parkraums angeben, sonst bekommen Sie nur eine Standart Länge (Parkraum) zugewiesen.
Ein Beispiel: Sie haben einen VW-Bus der ist 4, 50Meter lang, Plus die Hebebühne von ca. 1, 10 Meter Länge Plus die Länge Ihres Rollstuhls im Schritt auch 1 Meter. Das sind zusammen aufgerundet 7 Meter Parkraum die sie benötigen. So wie bei diesem Beispiel müssen Sie es auch bei den Behörden begründen, sonst bekommen Sie diesen nicht.
Weiterer Wichtiger Hinweis, der Behindertenparkplatz ist nicht dem Behindertenfahrzeug zugeteilt, sondern auf die Person. Das heißt egal mit welchem Fahrzeug Sie fahren, wenn Sie dort Ihren Behindertenparkausweis reinlegen, zählt dieses Fahrzeug als Behindertenfahrzeug.

Privatgelände, Eigentum einer Wohnungsgesellschaft usw.
Hat man ein eigenes Grundstück oder hat seine Wohnung in einer Wohnungsgesellschaft oder wie auch immer diese sich nennen mögen. Häuser ab eine Bestimmte Größe und Wohnlage sind von der Stadtverwaltung verpflichtet für diese Anwohner Parkplätze zur Verfügung zu stellen. In diesen Fällen kann die Stadtverwaltung sich weigern Ihnen einen Behindertenparkplatz zur Verfügung zu stellen.
Sie können in diesem Fall bei der Wohnungsgesellschaft Anfragen ob Sie gewillt sind einen Behindertenparkplatz einzurichten. Sondermassen für die Parkplatzgröße ist hier meistens ausgeschlossen, im Gegenteil man muss sogar darauf achten das Sie sich an den Grundmassen eines Behindertenparkplatzmaß halten und Ihnen gegebenenfalls mitteilen.
Weiterhin darf zwar auf dem Privatgelände eine Beschilderung nach STVO § 46,
Zeichen 314 Schwerbehindertenparkplatz aufgestellt bzw. eingerichtet werden.
Haben aber nur eine Abschreckende Bedeutung. Aber keinerlei nach STVO Rechtliche Bedeutung. Im Klartext heißt das wenn ein Fremder dort parkt können Sie diesen nicht Anzeigen weil er einen Behindertenparkplatz belegt (Strafe hierfür beträgt ungefähr 35.-Euro), sondern nur nach STVO §12 (3), 3 Auf, Vor Grundstücks Ein-Ausfahrt oder gegenüber (Strafe hierfür beträgt ungefähr 20.-Euro).

Abschleppen

Wird Ihnen ein Behindertenparkplatz (mit oder ohne Zusatzschild) von der Stadt zur Verfügung gestellt und parkt dort ein fremdes Kraftfahrzeug, können Sie die Polizei rufen und nach §46 Abs.1 Nr.11 STVO darauf bestehen dieses Fahrzeug entfernen zu lassen. Auch dann wenn unmittelbar vor oder dahinter für Sie ein Parkplatz zur Verfügung stehen würde. Ganz besonders gilt dies für Behindertenparkplätze Zeichen 314 mit Zusatzschild
Zeichen 1044-10 (Registrierungsnummer) Schwerbehindertenparkplatz. Die Polizei versucht manchmal sie auf einen andern Parkplatz zu verweisen, dieses können und müssen Sie sogar ablehnen.
Begründung: Wenn Sie einen anderen Parkplatz benutzen und der Behindertenparkplatz wieder frei wird, wären Sie gezwungen Ihren Wagen umzuparken und auf Grund der Behinderung unzumutbar wäre. Nötigenfalls Dienstnummer oder Polizeiwagen Kennzeichen Notieren und eine Beschwerde an die Polizei schreiben hilft immer!
Ausnahmen hierfür sind Bauarbeiten die an dieser Stelle verrichtet werden müssen. Aber auch hier muss die Stadt ihnen dann einen Behinderten Ausgleichparkplatz anbieten.

Hilfreiche Hinweise

Um sich unnötige Diskussionen mit anderen Fahrzeugführer, Behinderte, Behörden zu erleichtern. Empfehle ich immer am Fahrzeug ein Rollstuhlabzeichen zu kleben. So erkennt gleich jeder das Sie berechtig sind so einen Parkplatz zu benutzen. Aber der Behindertenparkausweis muss immer Sichtbar in der Frontscheibe zusehen sein!
Weiter empfehle ich, wenn sie vom Fahrersitz aus Ihren Rollstuhl, Hilfsmittel entladen müssen, in die Fahrertüre Innenseite ein Rollstuhl Kennzeichen hinzukleben.
Grund: Wenn ein Fahrzeug auf der Straße sich Ihrem Fahrzeug nähert und sie die Türe offen haben, geht er davon aus das Sie die Türe beim heranfahren an Ihr Fahrzeug wieder schließen und ist dann sehr erbost das sie es nicht tun und Hupen wie wild. Durch das Behindertenschild sieht er da Steigt ein Rollstuhlfahrer aus und nimmt automatisch von Ihnen Abstand.

Zu sehr Behindert?

Ist Ihre Behinderung so stark das Sie nicht selber ein Kraftfahrzeug führen können, so kann auch der Lebenspartner/in für sein Fahrzeug in Ihrem Namen einen Behindertenparkausweis sowie Behindertenparkplatz beantragen.

Steuer- Kfz Steuer

Habe Sie einen Behindertenausweis mit den Merkmalen „aG“ können Sie bei der Steuerjahresausgleich vieles gelten machen. Dazu sollten Sie aber zu einem Steuer-Verein gehen. Behindertenparkausweis, hier können Sie Zusätzlich beim Finanzamt einen Antrag stellen auf KFZ- Steuerbefreiung. Achtung wenn eine KFZ Steuerbefreiung besteht, darf dieses Fahrzeug nur von oder mit diesem Behinderten benutzt werden. Oder wenn Sie im Auftrag des Behinderten Erledigungen machen. Achtung!“ Die Behindertenparkplätze dürfen nur benutzen wenn der Behinderte dabei ist oder Sie ihn dort ab oder weg bringen. Werden Sie da so auf einen Behindertenparkplatz angetroffen, zieht dies eine Überprüfung der ganzen Berechtigung nach sich.
So dies sind eigentlich die Wichtigsten Informationen, die ich auf der schnelle geben kann!

Arbeitgeber informieren das Sie einen Behindertenausweis (50%Behindertengrad) haben!

Es ist wichtig, sobald Sie einen Behindertenausweis haben mit (ab) 50% Behindertengrad haben zu informieren.
Einmal weil dann der Behinderten Kündigungsschutz greif!
Und bei Firmen die eine Bestimmte Anzahl an Mitarbeiter haben, spart der Arbeitgeber dann die Ausgleichzahlung an die Stadt, die er sonst leisten muss wenn er nicht genug Behinderte in seiner Firma hat.

Antworten (1)
Ergänzung zum Bericht!

EU Reglung

Diese Reglung zählt auch in allen Eu-Länder. Sie bekommen mit Ihrem Behindertenparkausweis ein Merkblatt dabei, wo alle Rechte und Pflichten nochmals vermerkt sind. Hier sind auch alle Länder aufgeführt wo diese Reglung nicht gilt!

Wichtiger Hinweis

Kopieren Sie dieses Merkblatt bzw. Vergrößern sie diesen Absatz mit der EU Reglung,
und legen Sie es mit in der Frontscheibe wenn Sie im Ausland parken. Im Ausland wie zum Beispiel Holland ist diese EU-Reglung den Beamten nicht immer bekannt. Stossen Sie auf so einen Beamten. Bestehen Sie darauf dass er sich mit seinen Vorgesetzen über Funk in Verbindung setzt. Geht das nicht, LEISTEN SIE AUF GAR KEINEN FALL IRGENDWELCHE ZAHLUNGEN, denn das Geld bekommen Sie nicht wieder. Sondern lassen Sie eine Anzeige ausschreiben und Regeln Sie es später Schriftlich von Deutschland aus.
Wenn Sie es nicht selber können Hilft Ihnen die Verkehrsrechtschutz- Versicherung aber auch der ADAC.

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