Kann ich den Führerschein schon mit 17 machen?

Hallo, ich habe endlich eine Lehrstelle bekommen.Um hinzukommen, bin ich 2Stunden mit dem Bus unterwegs.Egal, Hauptsache ich habe einen Ausbildungsplatz.Da ich erst siebzehn geworden bin, möchte ich das Angebot der Fahrschule annehmen und schon jetzt den Führerschein machen.Es gibt einige Bekannte und Verwandte, die mich davon abhalten wollen.Ich bin mir aber ganz sicher, daß ich das schaffen werde, ich habe eine große Willenskraft.Ich habe meine Zukunft noch vor mir und möchte nicht jeden Tag stundenlang mit dem Bus fahren.Ich bin für den Führerschein mit siebzehn, was spricht dagegen?

Antworten (3)

Führerschein mit 17 ist halt so ne Sache. Beim manchen könnte mans zulassen, weil sie vernünftig sind, bei anderen wär später besser, weil sie einfach noch zu ungestüm sind. Aber man kann ja nicht jeden Fall einzeln abwägen, daher find ichs auch gut, mit 17 noch nicht alleine fahren zu dürfen, aber schon üben zu dürfen.

Den Führerschein kann man zwar mit 17 machen, aber man darf ja nicht alleine fahren, also nützt er nichts um zur Ausbildungsstelle zu kommen. Er ist eher dafür gedacht, mit einem Erwachsenen als Beifahrer Fahrpraxis zu sammeln und nicht gleich auf sich alleine gestellt zu sein. Ich sehe es kritisch mit 17 alleine unterwegs zu sein, denn man hört sehr oft, dass wiedermal ein 18jähriger gegen nen Baum geknallt ist, weil er zu schnell unterwegs war. Bei manchen wäre es schon sinnvoll, erstmal mit Beifahrer zu fahren.

Moderator
@ sunnuschi

Hmmm ..., da spricht eigentlich nichts dagegen das du den Führerschein mit 17 machst. Aber in Deutschland darfst du dann bis du 18 bist nicht alleine Autofahren, da muss immer ein Beifahrer dabei sein :
"Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten
Bedingungen selbst ans Steuer:

Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister besitzen
Die Begleitperson muss amtlich eingetragen sein und muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden (spontan kann sich kein Erwachsener mit einem Fahranfänger ins Auto setzen)
Es können max. fünf Begleitpersonen angegeben werden.
......." usw.

Daher darst du dann auch nicht alleine zu deinem Ausbildungsplatz fahren. Aber es gibt auch "Ausnahmegenehmigungen" damit man z.B. alleine zur Arbeitsstelle fahren darf, wenn es mit öffentlichen Verkehrsmitteln "unzumutbar" ist, oder man nicht ohne ein Auto zur Arbeitsstelle kommt. Da müsstest du dich dann mal bei den zustängien Stellen in deiner Stadt erkundigen und da dann einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen.
Ich hoffe, ich konnte dir damit etwas helfen.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema