Kann man sich problemlos selbst aus der Psychatrie entlassen, wenn man freiwillig reingegangen ist?

Mein Bruder hat große Alkoholprobleme und ist jetzt bereit, sich selbst in ärztliche Behandlung in einer Psychatrie zu begeben.
Hat er dann auch das Recht, sich selbst dort wieder zu entlassen oder gibt es da Probleme?

Antworten (2)

Nein.

Das Problem ist niemand geht dort freiwillig rein, sondern wegen Frocierungen des Umfeldes.

Die Freiwilligkeitserklärung sichert nur die "Ärzte" ab, und wenn die nicht unterschrieben wird, wird ein Richter oder Richterin bestellt, die die/den Eingewiesene anhört.
Normalerweise entscheidet der/die Richter/in dann nach 'ärztlichen' Rat für eine 4 Monatige Zwangseinweisung.
Das war es dann soweit.

Wenn Betroffene aus der Klapse rauskommen wollen, brauchen sie meistens Hilfe von ausen. Besonders Frauen bzw. Mädchen, sind in der Klapse einfach wie im Knast eingesperrt und den Foltereien dort ausgeliefert.

Näheres dazu bei www.zwangspsychatrie.de

Literatur bei: www.antipsychiatrieverlag.de

In Berlin gibt es noch das Weglaufhaus für Psychiatrie-Überlebende.

MfH

Freiheit hoechstes Gut

Ja jederzeit. da gibt es sogar ein Gesetz mit richterlicher Anhörung binnen 48 Stunden.

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