Kindergeld: Ausbildungsabbruch, "erwerbsunfähig"

Hallo,
finde mich in einer Situation wieder, in welcher ich nciht weiß ob der KG-Anspruch überhaupt noch besteht.

-ich bin 22 Jahre alt, momentan arbeitslos
- bis 03/14 bekam ich Bafög, da in Ausbildung, also auch Kindergeld
- Ausbildung wurde aufgrund einer psychischen Erkrankung 03/14 abgebrochen
- vom Amtsarzt wurde ein Gutachten erstellt "erwerbsunfähig länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer"

Bin ich kindergeldberechtigt? Ich bin ja nicht arbeitslos aus Spaß sondern krankgeschrieben.

Bitte um Aufklärung :-)

Antworten (1)
Behinderung?

Anspruch auf Kindergeld bestünde nur, wenn du wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande bist, dich selbst zu unterhalten (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG).

Mehr Informationen findest du unter DA 63.3.6 DA-FamEStG.

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