Kindergeld im Zusammenhang mit einem Gewerbe

Hallo an alle,

ich habe eine frage bezüglich des Kindergeldes im zusammenhang mit einen Gewerbe.

ich habe im jahr 2011 neben Kindergeld und Bafög auch ein kleines Nebengewerbe im bereich eBayhandel gehabt.

Nun sitze ich gerade vor meiner Steuererklärung und weiß nicht so recht weiter da folgende Proglematik mir Rätsel aufgibt.

Im Januar wurden mir die gebühren für Dezember von eBay abgebucht und auch die Rechnung vom DPD wurde ebenfalls im Januar abgebucht.

Also eig. sind das ja Ausgaben für 2011, das Finanzamt aber hat ja dieses Zu.-Abflussprinzip also sprich diese 2 Rechnungen Tauchen in der Steuerklärung 2012 erst auf.

Aber die Kindergeldstelle will von mir ja die Einnahmen aus meinen gewerbebetrieb 2011 wissen, diese sind ja eig. abzüglich dieser oben genanten Rechnungen, die nicht gerade von Unerheblichen betrag sind und sollte ich diese nicht mit in 2011 als Ausgaben geltend machen können(jedenfalls vom Kindergeld her) so müßte ich alles zurückzahlen?

Gibts da eine spezielle Regelung?

Freue mich auf eure Antworten

Antworten (1)
EStG ...

Beim Kindergeld gilt auch das Zufluss-/Abflussprinzip. Ist schließlich dasselbe Gesetz -> EStG.

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