Kindergeld Rückzahlung

Habe folgendes Problem: meine Tochter (24) musste sich letztes Jahr wg. Krankheit für das Sommersemester vom Studium beurlauben lassen. Im Herbst wollte sie weiter studieren, doch war es nicht möglich. Nun müssen wir das Kindergeld zurückzahlen, obwohl sie aus Gesundheitsgründen nicht weiter studieren konnte. Ist das rechtens?

Antworten (1)
ärztliches Attest?

Habt ihr der Familienkasse eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt?
Warum war es nicht möglich im WS weiterzustudieren?

Krankheit begründet nach dem EStG keinen Kindergeldanspruch.

Allerdings haben die Familienkassen aufgrund der DA-FamEStG einen kleinen Spielraum: Ein Studierender ist während einer Unterbrechung seines Studiums zu berücksichtigen, wenn er wegen Erkrankung beurlaubt oder von der Belegpflicht befreit ist und dies der Familienkasse unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen wird. Bei einer Erkrankung von mehr als sechs Monaten hat die Familienkasse nach Vorlage eines amtsärztlichen Attestes zu entscheiden, ob das Kind noch berücksichtigt werden kann.

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