Kindergeld zwischen Schule/Bundeswehr

Hallo,
habe im Sommer 2005 die Schule beendet und ab da kein Kindergeld mehr bekommen aber mein Einberufungstermin war erst am 1. Januar und ich war bis dahin auch arbeitssuchend gemeldet.
Doch obwohl ich in diesem Zeitraum arbeitssuchend war und halt die Monate auf die Einberufung gewartet habe, will die Familienkasse kein Kindergeld für diesen Zeitraum zahlen.

Ich dachte wen man zum Bund muss stehen einem ca 4 Monate lang noch Kindergeld zu zwischen Schule und Bundeswehr? Und wen ich arbeitssuchend gemeldet war(die zeit bis zur Bundeswehr) dann müsste ich doch auf jeden Fall anspruch auf Kindergeld haben? Aber die Familienkasse lehnt alle Anträge ab mit der Begründung das ich keinen Anspruch darauf hätte!

Antworten (2)

Könnte es sein, daß Sie schon das 21. Lj. (Anspruch aufgrund der Meldung bei der Arbeitsvermittlung nur bis 21. Lj.) vollendet hatten und bei der Berufsberatung nicht ausbildungsplatzsuchend gemeldet waren?

Kindergeld zwischen Bundeswehr und Schulabschluss

Hallo Maia,
ich verstehe die Ablehnung der Kindergeldkasse nicht, denn ich bekam für meinen 19-jährigen Sohn, der im Sommer 2005 sein Abitur machte und auch im Januar 2006 einberufen wurde bis Dezember 2005 Kindergeld vom Arbeitsamt Leipzig. Er hatte sich ebenfalls als arbeitssuchend gemeldet und an der Berufsberatung teilgenommen. Es gab auch erst ein paar Schwierigkeiten, weil er sozusagen in der Luft hing, aber der Einberufungsbescheid als Nachweis reichte dann aus. Ich würde nicht locker lassen, denn es handelt sich hier nicht nur um ein paar Euros und mich auch bei anderen Arbeitsämtern in Deutschland erkundigen.
Viel Glück!
Angela Veit aus Leipzig

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