Kostenübernahme der Krankenkassen bei Hörsturz

Ich werde z. Zt. mit Infussionen und Kortison wg. meines Hörsturzes behandelt. Die Kosten ca. 280, 00 € musste ich selber tragen, da die Krankenkassen das angeblich nicht mehr tragen. Die AOK hat mir diese Auskunft gegeben. Wer hat das nicht selber bezahlen müssen? Ich finde das eine Frechheit, warum zahlt man denn noch Krankenkassenbeiträge?

Antworten (3)
Kostenübernahme durch KK

Hallo an alle,
in 2005 haben Krankenkassen die Infusionen noch anstandslos bezahlt. Hatte damals Infusionen über 6 Wochen bekommen, danach war ich dem Hörsturz los. Doch dieses Jahr hatte ich wieder einen Hörsturz und musste mir voller erstaunen von meinem HNO Arzt erklären lassen, das Infusionen auch mit Kortison keine Kassenleistungen mehr sind. Das sind für drei Tage ca. 200 Euro, auf denen ich sitzen geblieben bin. Auch ich finde das nicht okay, da ich ja weiß, dass Infusionen helfen und bei mir auch gewirkt haben. Dennoch übernimmt die KK die Kosten nicht.
@ MY: Selbst ein "billiges" Hörgerät ist immer teurer als die Kosten für die Infusion. Je schwerhöriger man ist, desto teurere Hörgeräte braucht man. Da kann es auch mal vorkommen, dass ein passendes Hörgerät 2000 Euro kostet. Aber hier übernehmen die KK leider auch nicht die vollen Kosten, sondern zahlen nur eine Pauschale. Auf dem Rest, meistens über 50 Prozent der Kosten, bleibt man leider sitzen.

AOK - KEINE ÜBERNAHME VON INFUSIONEN BEI HS

Liebe Sina,

auch mir wurde eine Infusionstherapie jetzt nicht mehr bezahlt. Dabei half sie sehr gut. (Ich hatte mehrere Hörsturze). Letztes Jahr bekam ich Cortison das ich aber nicht vertrage und irgendwann wieder ausspucke. Da hatte ich anscheinend noch Glück.
Dieses Jahr nicht! Infusion werden nicht bezahlt, Cortison vertrage ich nicht - UNBEHANDELT geblieben! Danke AOK! Ich werde jetzt wohl ein Hörgerät bekommen (bin noch gar nicht alt). (Ob ein Hörgerät wohl günstiger ist als eine Infusion?).
Ich empfinde es als Körperverletzung und überlege ernsthaft ob man sich nicht zusammen schließen sollte und klagen sollte!
Ob Infusion nun bewiesen oder nicht - sie hat bisher immer geholfen!

Moderator
@Stina

Offensichtlich liegt die mögliche Bezahlung durch die GKV im Ermessen des Artzes aber, Achtung aufgepasst das ist der Hammer. In einer Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung heißt es in Auszügen dazu:

Arzneimittel mit nicht ausreichend gesichertem therapeutischen Nutzen dürften nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden... Im Ergebnis bedeute dies, dass auch die parenterale Anwendung von Hydroxyethylstärke oder hochdosiertem Kortison als unwirtschaftlich angesehen werden könne... Halte ein Vertragsarzt eine Infusionstherapie mit diesen Arzneimitteln im patientenindividuellen Fall dennoch für sinnvoll, so könne die Therapie im Rahmen einer IGeL-Leistung erfolgen. Der Patient solle jedoch darüber informiert werden, dass der Nutzen dieser Behandlungsmethoden bislang nicht nachgewiesen sei.

Das heißt, dein Arzt hätte dich auf kosten der GKV behandeln können, wenn er eine, für die Behandlung von Hörsturz zugelassene Therapie verordnet hätte, das hat er aber nicht getan. Dazu hätte es ihm auch noch freigestanden diese Infusion mit einer Begründung trotzdem auf Kosten den GKV zu verordnen.

Das Dokument als PDF und verschiedene andere Stellungnahmen dazu findest du mit Hilfe von Google, indem du nach 'Hörsturz GKV' suchst. Allerdings ist diese Information mit Vorsicht zu genießen, da die Richtlinien seither überarbeitet wurden.

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