Mit Luftgewehr im Garten schießen

Hi, ich habe mal gehört das es nicht mehr erlaubt ist mit einem Luftgewehr im Garten zu schießen. Stimmt das? Wo darf man jetzt schießen und was passiert wenn man es trotzdem im Garten macht??? Lucas

Antworten (5)
Schüsse im Garten

Es gibt sie, die unvernünftigen oder auch dummen Nachbarn! Mein Mann und ich lagen auf der Gartenliege, als wir hinter uns in Nachbrsgarten Schüsse hörten. Kaum überlegen können, ob das jetzt wahr ist, flogen die kleinen Geschosse an unseren Köpfen vorbei!!! Als wir den Herrn baten aufzuhören, tat er ganz verwundert und sagte; erwürde nur auf Holzenten schießen! Hörte aber auf. So, jetzt kommt unser Kater vorhin rein, verhält sich komisch, ich nachgeguckt, da hat er 2 Wunden. Eine blutende und ein tiefes sauberes Loch!!! Der idt jetzt beim Tierarzt und kann erst um 19 Uhr untersucht werden. Was kann man in diesem Fall machen. Beweisen können wir es jetzt nicht. LG und danke für Antworten!

Erlaubt

Es ist erlaubt mit Lufgewehren im Garten zu schießen aber das Projektil darf dein Grundstück nicht verlassen.

Im Garten schießen ist erlaubt - jedoch mit Einschränkungen

Hier hat sich, auch trotz der Waffengesetz-Änderungen der letzten Jahre (2003/ 2008/ 2009) nichts geändert. Wer volljährig ist, darf zuhause schießen, auch im Garten. ABER... mit Einschränkungen!
So verlangt das WaffG, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können:
> § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
> Das Schießen außerhalb von Schießstätten
> ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
> a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie
> von nicht mehr als 7, 5 Joule (J) erteilt wird
> oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes
> zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen
> können.

Und damit ist es normaler Weise fast unmöglich, (gesetzeskonform) in Garten oder Hof zu schießen. Als Faustformel gilt: wenn man von seiner Schussposition über die Grundstücksgrenze hinaus sehen kann und sei es nur der Himmel, darf man nicht schießen.
Natürlich schafft selbst ein ungeübter Schütze es, auf 10m ein Garagentor zu treffen, also sollte eine Garagenwand ausreichend sein. Aber es muss eben auch vermieden werden, dass ein versehentlich abgegebener Schuss (z.B. weil man stolpert, sich erschrickt) nicht das Gelände verlassen kann.

Darum gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
+ das Grundstück ist groß genug (150-200m Schussfeld in jede Richtung)
+ man hat eine Art Schießstand, der verhindert, dass man über das eigene Gelände hinweg schießen kann.

Folglich ist es am einfachsten und sichersten, im Gebäude zu schießen, um Scherereien mit der Polizei aus dem Wege zu gehen.
Denn WENN die Polizei kommt und den provisorischen Schießbetrieb im Garten bemängelt, ist meist nicht nur die Waffe, sondern auch ein paar Hundert Euro weg.

Verboten

Ja ist verboten, aus den gründen die schon genannt sind, und wo du schießen darfst auf einem Öffentlichen und abgenommen Schießstand .
Grüße
Stefan

Fachmann?

So weit ist es generell eigentlich nicht erlaubt, da Vögel geschützt sind.

Außerdem können dadurch schlimme Unfälle passieren, es können z. B. andere Personen in die Schussbahn laufen und dadurch verletzt werden, dass kann selbst bei einem Lufgewehr schlimme Folgen haben.

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