Hallo Lauli,
Der Beruf der Friseure gehört zu den Handwerksberufen, bei denen in der Regel vom Betriebsinhaber der Meistertitel gefordert wird. In der Regel muss bei neuen Betrieben der Nachweis bereits bei der Gewerbeanmeldung erbracht werden. Solltest du solch einen Betrieb eröffnen wollen, wird sich sehr schnell die Innung und die Handwerkskammer bei dir melden und einen entsprechenden Nachweis fordern. Wenn du innerhalb der Familie einen Betrieb übernehmen und weiterführen möchtest, musst du innerhalb einer Frist den Titel nachreichen. In Ausnahmefällen genügt es, wenn ein Meister im Betrieb angestellt ist, dieser muß dann aber maßgeblich am wirtschaftlichen Ablauf beteiligt sein...was immer die Handwerkskammer darunter versteht.
Die EU hat vor einiger Zeit einen Vorstoss unternommen, diese recht nationale Regelung aufzuweichen - was daraus geworden ist, habe ich leider nicht näher verfolgt.
Dein erster Weg sollte sowieso zum Gewerbeaufsichtsamt führen, wo man dir, kostenfrei, aktuelle Auskunft erteilt.
Viel Erfolg wünscht
Klausi