Mutter seit Jahren tot, jetzt Rechnung vom Sanitätshaus - ein Fall für den Anwalt?

Meine Mutter ist vor drei Jahren verstorben. Zum Schluß lag sie in einem Pflegeheim. Nun erhalte ich von einem Santitätshaus eine Rechnung für meine Mutter, da angeblich vor vier Jahren diverse Artikel wie Gehilfen, Tensgerät usw. bekommen haben soll. Mir war davon nichts bekannt. Kann das ein Trick oder nur eine Verwechselung sein und wenn es tatsächlich stimmt, müßte ich jetzt zahlen? Ist das jetzt ein Fall für meinen Anwalt oder was meint ihr dazu? Danke schon mal für euere Beiträge. Gruß, Beriter

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Antworten (1)
Hallo Beriter...

...im normalen Geschäftsleben zwischen Geschäfts- und Privatleuten gibt es eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Diese beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Geschäft getätigt wurde. Wenn du dich also auf eine Verjährung berufen willst, sollte die Rechnung aus 2008 oder früher sein.
In deinem Fall vermute ich aber eine reine Abzocke, denn kein Geschäftsmann, der seine Bücher "in Ordnung" hat, wird eine nicht bezahlte Rechnung nach 3 Jahren "wiederfinden" - es sei denn, es hat in der Zwischenzeit Mahnschreiben gegeben. Wenn nicht, würd' ich das Ganze erst einmal aussitzen, also gar nicht reagieren.
Klausi

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