Kindergeld verheiratetes Kind
> habe gerade erfahren, dass bei verheirateten doch nicht mehr das
> Einkommen des Ehegatten berücksichtig wird.
Da hast du eine falsche Information erhalten.
Zwar gibt es eine entsprechendes Urteil des FG Münster vom 30.11.2012 (Az. 4 K 1569/12). Dies ist aber nur eine Einzelfallentscheidung. Die Bundesfinanzbehörden (Familienkassen) dürfen dieses Urteil nicht anwenden. Sie sind an die DA-FamEStG gebunden. Danach spielt das Einkommen des Ehepartner nach wie vor eine Rolle.
Soweit ich feststellen konnte, ist kein entsprechendes Verfahren beim BFH anhängig.
Möchten deine Eltern trotzdem Kindergeld beantragen, werden sie den Weg Ablehnung, Einspruch und Klage gehen müssen. Mit dem Risiko, dass ihr verliert.
> Und geht es auch wenn ich zu dem Zeitpunkt der Antragstellung nicht
> kindergeldberechtigt bin?
Du warst zu keinem Zeitpunkt kindergeldberechtigt (außer vielleicht für ein eigenes Kind). Kindergeldberechtigt sind grundsätzlich die Eltern. Diese müssen auch den Antrag stellen.
Kindergeld kann rückwirkend bis zu 4 Jahre beantragt werden.
Wichtig wäre allerdings, wann die Familienkasse den letzten Aufhebungs- oder Ablehnungsbescheid erlassen hat. Wurde z.B. im Januar 2013 das Kindergeld für 2012 bereits rechtskräftig abgelehnt, könnt ihr keinen erneuten Antrag für 2012 stellen.