Nutzen Sie Ihre Heilpraktikerversicherung / Ihren Heilpraktiker Zusatztarif auch bei stressbedingten
Immer mehr Menschen möchten für Ihre Gesundheit alternative Behandlungsmethoden anwenden und sich jetzt über Ihre Möglichkeiten, bis zu 100 % der Heilbehandlungen durch Heilpraktiker erstattet zu bekommen informieren.
Heilpraktikerversicherungen können auch in Fällen, in denen Stress ein auslösender bzw. beeinflussender Faktor für die Erkrankung ist, genutzt werden.
Bei leichteren psychischen Erkrankungen wie z. B.
• Akute Belastungsreaktion
• Anpassungsstörung
• Neurasthenie (Erschöpfungssyndrom)
ist die Abrechnung der Leistungen von Heilpraktikern und Heilpraktikern (Psychotherapie) - bei entsprechender Diagnose und Indikation - möglich.
(Im ICD 10 (International Classification of Diseases) finden Sie mehr Informationen zu den einzelnen Erkrankungen.)
Naturheilkundliche Verfahren im Bereich Entspannung, die vertragsgemäß (und gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker) abgerechnet werden können, sind z. B.
• Beratung
• Autogenes Training
• Nervenpunktmassage
• Teilmassage
• Großmassage
• Atemtherapie
Wenn Sie im Internet nach den Begriffen "Heilpraktiker Versicherung" recherchieren, finden Sie weitere wertvolle Informationen zum Thema.
Und natürlich freue ich mich über Ihre Fragen und Anregungen.
Herzlich Willkommen
Claudia Susanne Schwarz, Heilpraktikerin (Psychotherapie) in Berlin