PAT Situation beim Kindesunterhalt?

Hallo
mein Partner hat einen Sohn aus erster Ehe der im Juli 16 wird der jedoch zwei mal in der 8 Kl Real sitzen blieb dann musste er die schule wechseln da wurde er schon nach ca 6 Wochen von der schule gegangen und tut seit dem nichts muss er noch weiter Unterhalt zahlen bis er 18 ist oder gebe es da eine PAT Situation?

Antworten (1)
Schulpflicht / Jugendamt

Für den Jungen besteht eine gesetzliche Schulpflicht. Siehe Schulgesetz eures Bundeslandes.

Die Erziehungsberechtigten der Schüler sind zur Überwachung der Schulpflicht ihrer minderjährigen Kinder verpflichtet. Kommen die Erziehungsberechtigten ihrer Pflicht nicht nach, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben kann. Bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen muss zwischen Verletzungen der Schulpflicht durch Schüler und der durch die Erziehungsberechtigten unterschieden werden. Die Verhängung eines Bußgeldes gegen Schüler setzt deren Strafmündigkeit voraus.
In einigen wenigen Bundesländern droht sogar eine Freiheits- oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Wenn der Junge sich also nicht vom Schulbesuch überzeuen lässt, sollte sich der/die Erziehungsberechtigte(n) ans Jugendamt wenden.

Denn Unterhalt muss der Vater bis zur Volljährigkeit weierzahlen. Danach nur, wenn der Sohn eine Ausbildung absolviert.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema