Pflegekasse lehnt Hilfsmittel-Versorgung ab

Hallo,
irgendwoher hatte ich einen Antragsvordruck auf eine Inkontinenz-Versorgung bei Brechdurchfällen mit amtlichen Formulierungen der Gesetzgeber gefunden. Von 5 zugesandten Produkten des Lieferanten für diese Hilfsmittel, kommt nur ein bestimmtes - leider mit teurer Zuzahlung - nur in Frage, damit meine Frau wieder sicher am öffentlichen Leben teilhaben kann. Die Hausärztin hat sogar ausdrücklich auf der Verordnung drauf geschrieben, das ohne die Genehmigung der Verordnung das meiner Frau nicht möglich ist. Die Kasse fügt meiner Frau also einen psychischen Schaden zu und lehnt mit dummen geschreibsel die Übernahme grundsätzlich ab! Müsen wir jetzt erst unser Recht bei denen einklagen ?
Kann wer helfen ?
LG und besten Dank Ihre : Ehel. Dreesbach

Antworten (1)

Leider gibt es viele Hilfsmittel im Hilfsmittelkatalog die eine hohe Zuzahlung erfordern. Auch werden viele Mittel garnicht in diesen Katalog mit aufgenommen und müssen komplett selbst übernommen werden. Ob sich da eine Klage lohnt solltet ihr erstmal prüfen lassen. Ist denn deine Frau schon von den Zuzahlungen befreit? Wenn nicht unbedingt eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen. Sollte deine Frau eine Grundsicherung, Arbeitslosengeld etc. erhalten so kann sie auch da einen höheren Betrag wegen des Mehraufwands beantragen (80€ mehr sind wohl maximal möglich). Alles Andere muss leider selbst vom Pflegegeld bezahlt werden weil dieses von den Kassen dafür gedacht ist. Das dieses Geld dafür zu wenig ist und kaum für die Teilhabe an einem normalen Leben reicht da brauch man wohl nicht drüber streiten. Solange aber der Gesetzgeber kaum ein Augenmerk auf die häusliche Pflege und deren Finanzierung legt, wird sich da wohl nicht viel dran ändern.

Ich hoffe meine Tipps helfen euch etwas weiter und ich wünsche euch ganz viel Glück und dass deine Frau bald wieder richtig am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.

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