Rückzahlung notwendig bei nicht bestandenem Abitur?

Hallo,
Kann mir jemand weiterhelfen?
Ich habe mit der Schulfremdenprüfung das Abitur nicht bestanden. Muss ich das Kindergeld, das ich während der Vorbereitungszeit erhalten habe, nun zurückzahlen? Oder kann ich mir die nicht bestandene Prüfung von der Schule bescheinigen lassen und bei der Familienkasse einreichen?

Mit hoffnungsvollem Gruße,
Ambra Leandra

Antworten (1)

Kindergeld ist nicht abhängig von bestandenen Prüfungen .Kindergeld hast du bekommen weil du Schüler bist /warst.

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