Rückzahlung von Kindergeld!
Liebe Experten,
Ich habe im gesamten Jahr 2005 studiert.
War von Januar bis Juni fest angestellt in einem Altenheim und habe ein Brutto von 7.700, - € für diese Zeit bezogen.
Von Juni bis Dezember habe ich in einer Tankstelle als geringfügig Beschäftigte gearbeitet und habe 2.400, - € (400, - €/mtl.) bezogen.
Für das 2. Halbjahr habe ich zusätzlich Bafög i.H.v. 400, - € bezogen wovon ich ja nur 50% als Bezug ansetzten muss. Weiterhin habe ich auch für das 2. Halbjahr Kindergeld i.H.v. 154, - €/mtl. erhalten.
Jetzt verlang die Kindergeldstelle eine Rückzahlung des Kindergeldes für das gesamte 2. Halbjahr.
Meine Frage ist nun - Wird der Anspruch auf das Jahr hochgerechnet, oder wird nur die Zeit gezählt, in der ich auch nur das Kindergeld bezogen habe?
Wenn ich nur meine Einkünfte & Bezüge berechne die ich im 2. Halbjahr erhalten habe, abzüglich des Werbungskostenpauschbetrages (920, - € x 6/12)und abzüglich der Kostenpauschale von 180, - €, komme ich auf gesamte Einkünfte i.H.v. 2.960, - €. Und damit liege ich m.E. unter der Grenze von 3.840, - € (7.680, -€ x 6/12). Berechne ich das richtig?
Ich bitte um schnelle Antwort wenn möglich!
Vielen Dank im voraus!