Sollte das Datenschutzgesetz gelockert werden?

Hallo meine Frage an euch alle lautet: Seit ihr auch dafür das, dass Datenschutz Gesetz in Bezug auf die weitergabe von Telefonnummern an Dritte Personen gelockert werden sollte??? Ich selber wäre nämlich als Männlicher Autist tatsächlich für diese eben genannte Lockerung des Datenschutz Gesetzes in Bezug auf. Telefonnummern (👍👍👍), weil zum Beispiel Autistinnen, wenn Sie wütend (😡) auf jemanden sind mit solchen Telefonnummern machen was nur Sie gerne wollen, Sie die Autistinnen halten sich bei solchen Sachen an Null Absprachen. Zum Beispiel habe ich selber mal Telefonnummern ohne die Zustimmung der Gruppenleiter/rinnen aus meiner behinderten Wohngruppe, wo ich selber drin wohnen tue zu Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet gehabt, weil ich mich über die Gruppenleiter/rinnen geärgert hatte, als ich von ihnen mündlich fälschlicherweise, wegen angeblicher fahrlässiger Brandstiftung beschuldigt worden war. Außerdem habe ich ebenfalls ohne die Zustimmung des Werkstattleiters von unserer behinderten Werkstatt seine Telefonnummer ebenfalls zu einer Polizei Dienststelle per Briefpost weitergeleitet gehabt, weil ich da auf dem Arbeitsplatz mit einen Gleichaltrigen Arbeitskollegen in der Behinderten Werkstatt eine körperliche Auseinandersetzung in Verbindung mit leichten Körperabwehr Verletzungen gehabt hatte. Deswegen bin ich für die Lockerung des Datenschutz Gesetzes in Bezug auf Telefonnummern. (👍👍👍)

Antworten (1)
Inhalt des Datenschutzgesetz...

Die Gruppenleiter/rinnen oder die zahlreichen Ladendektive aus den Supermärkten können sich über mich selber in Bezug auf die weitergabe ihrer privat Daten (an: Staatsanwaltschaft, Polizei, Amtsgericht oder Feuerwehr z.B.) gegen ihren eigenen Willen so viel aufregen und wütend (😡😡😡) sein wie Sie wollen. Sie können noch soviel versuchen mich, wegen Verstoß gegen das Datenschutz ins Polizeigefängnis oder mich gegen meinen eigenen Willen ins (LKH) zu stecken. Am Ende werden sowohl die Gruppenleiter/rinnen, als auch die Ladendektive gegen mich keinen Erfolg in Bezug auf den Datenschutz haben, denn zum einen leite ich als Autist ihre privat Daten ohne ihren Einverständnis nur zu meiner eigenen notdürftigen Selbstverteidigung weiter zu den Behörden wie zum Beispiel: (Polizei, Staatsanwaltschaft und so weiter...) Außerdem steht unter dem (§43 Abs. 2 Bundesozialgesetzbuch) drin, dass: (Die Weitergabe von Personenbezogenen Daten nur Illegal= verboten ist, wenn man Sie weiterleitet aus Gründen wie zum Beispiel: Betrug, Entgeld zu Verdienst, Bereicherung und so weiter...) Das bedeutet solange ich ihre Daten mit meiner eigenen schriftlichen Briefpost nur zu meiner eigenen Selbstverteidigung zu Behörden wie (Staatsanwaltschaft, Polizei, Amtsgericht, Feuerwehr oder Landkreis) weiterleiten tue, so können sich die Leute über mich selber aufregen soviel Sie wollen, denn Sie erreichen nichts damit in dieser Welt dauerhaft... (ENDE)

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