Strafrechtliche Konsequenzen für Kaufhausdiebstahl

Ich kann es nicht glauben: meine Freundin wurde beim Klauen in einem Kaufhaus erwischt! Das hätte ich nicht von ihr gedacht, auch weil sie es finanziell gar nicht nötig hat. Sie hat aus unerfindlichen Gründen einen kleinen Lippenstift in die Tasche gesteckt. Jetzt muß sie mit einer Anzeige rechnen. Aber wird bei so kleinen Vergehen gleich gerichtlich vorgegangen? Es war auch das erste Mal. Wer kann da näheres zu mitteilen? Gruß. Lilli

Antworten (3)

Also ich finde, dermaßen vereinfachen kann und sollte man das wirklich nicht. Jede Straftat und wenn es sich auch nur um den Diebstahl eines Lippenstiftes handelt, muss geahndet werden. Aus diesem Grund ist Deutschland ein Rechtsstaat und kein wilde Stammesgesellschaft. Ich finde auch nicht, dass man immer die Unterscheidung zwischen leichten und schweren Straftaten machen sollte. Jemand der stiehlt ist genauso kriminell wie jemand der einen anderern Menschen schwer verletzt. Die Motivation hinter solchen Straftaten ist doch stets dieselbe. Man hat keinen Respekt vor bestehenden Gesetzen und handelt aus gierigen Motiven. Aber natürlich ist die Frage, wieso Deine Freundin denn überhaupt sowas klaut, wenn sie eh nicht so arm ist. Vielleicht braucht sie ja den "Kick".

So weit mir bekannt ist, erfolgt bei Ladendiebstählen immer eine Anzeige. Die Verfahren bei geringen Werten werden dann meist gegen eine Geldbuße eingestellt. Doch man muss schon sagen, dass ein Ladendieb hier wie ein Schwerverbrecher behandelt wird und andere, die viel schlimmere Dinge begehen, werden laufengelassen.

Hmh

Wenn es das erste mal ist kann es so oder so enden.
Entweder Gerichtliche Konsequenzen oder Sozialstunden !!!

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