Studium und Unterhalt nach abgeschlossener Ausbildung

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Unterhalt und vielleicht kann mir jemand weiter helfen??

Ich bin 25 Jahre und im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung. Ich habe 2009 das Abitur und anschließend bis Mitte 2010 meinen Zivildienst an einer Schule für Menschen mit Behinderung absolviert. Anschließend habe ich mich 2 Jahre für L5 (sonderpädagogisches Lehramt) beworben und nur Absagen erhalten (wird nur zum Wintersemester angeboten). Ich habe in der Zeit vollzeit gearbeitet und keinen Unterhalt von meinem Vater bezogen. Seit August 2012 mache ich nun eine pädagogische Ausbildung um mit deren Hilfe meinen Studienplatz zu bekommen.
Mein Vater zahlt mir seit beginn der Ausbildung 200€ jeden Monat.

Jetzt ist die Frage, wenn ich die Ausbildung absolviert habe und das Studium beginne, ist mein Vater dann noch verpflichtet oder ist er mit der abgeschlossenen Ausbildung von seiner Zahlungspflicht während des Studiums entbunden??
Da ich ja eigentlich Studieren wollte und das Geld in dieser Zeit auch mehr brauche als momentan.

Danke schonmal im Voraus

Antworten (4)
Unterhalt

> Ich verdiene momentan 620 €, ab dem dritten 280€ pro Monat.

Das Einkommen im 3. Lehrjahr kann nicht stimmen. Die Ausbildungsvergütung muss mindestens jährlich ansteigen. Mehr also die Hälfte weniger ist nicht zulässig.


@ Smoker-Wolfi
Deine Antwort ist mal wieder falsch.
Wenn die Ausbildungen aufeinander aufbauen und der Ausbildungsweg vorher abgesprochen war, besteht Anspruch auf Unterhalt.
Das die Ausbildungen aufeinander aufbauen, dürfte unstrittig sein. Bleibt nur die Frage, inwieweit drop seinen Vater über die Studienpläne informiert hat.
Darüber hinaus wäre zu klären, was mit der Mutter ist. Unterhaltspflichtig sind immer beide Elternteile.
Zu guter Letzt kommt es bei der Unterhaltsfrage auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern an.

Zahlen die Eltern im Studium keinen Unterhalt kann drop BAföG-Vorausleistungen beantragen. Dann prüft das BAfög-Amt die Unterhaltspflicht und holt sich das Geld ggf. von den Eltern zurück. Allerdings dürfte dieser Weg den Familienfrieden empfindlich stören.
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/vorschuss.html

Danke für die Antworten:

@Gast:
Ich verdiene momentan 620 €, ab dem dritten 280€ pro Monat. Und diese Möglichkeit ist mit bekannt.

@Smoker - Wolfi:
Es geht darum, dass mein Vater nicht den vollen Betrag, sondern lediglich ein drittel bezahlt. Falls er dann doch einen Rückzieher machen sollte...

Und mir den Rest nicht bezahlen sollte...

Zudem ist die Frage, was wäre, wenn ich ihm sagen würde, er soll das Jahr aussetzen und dann das Studium MIT finanzieren, da ich auf jeden Fall neben her arbeiten werde. Da kommt mir auch die Ausbildung zu gute.

Gruß

@ Thedrop

Eltern sind nur unterhaltspflichtig bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung. ABer du kannst ja neben dem Studium, wie viele andere auch, jobben.

BAföG

Vorrangig müsste du während eines Studiums BAföG beantragen.

Wieviel verdienst du derzeit? Wurde BAB beantragt?

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