Kindesunterhalt.. meine laufenden Kosten wachsen mir über den Kopf

Hallo, nur eine flinke Frage zum Kindesunterhalt. Meine Tochter ist 10 Jahre alt und ich zahle schon nur 185.- im Monat (ist recht wenig für ein Kind, mir ist bewusst dass die sonsigen Kosten die allgemeinheit von euch tragen und die kleine lebt in einer Pflegefamilie).. so langsam wachsen mir meine laufenden kosten über den Kopf, vorallem bei der Miete, die gut erhöht wurde, ich verdiene ca 1160.- Netto und zahle nun für 35qm 650.- Miete.. Habe nie etwas von den kosten beim Jugendamt erwähnt... könnte ich so schlimm wie es klingt dort evtl. Preislich etwas drücken? Ein ex-Kollege von mir zahlte für 2 kinder 16 und 12 Jahre Alt 90.- (ja es klingt schlimm soetwas zu lesen).

Gruss
Marc

Antworten (2)
Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle 2013

Es gibt einen gewissen Selbstbehalt, damit Dein Eigenbedarf gedeckt bleibt. Derieser ist in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Zum 1. Januar 2013 wurde die Düsseldorfer Tabelle geändert. Der Selbstbehalt für Unterhatspflichtige gegenüber Kindern unter 21 Jahren hat sich wie folgt erhöht:

Bei Erwerbstätigen hat sich der Betrag um 50 € erhöht, d.h. der Selbstbehalt wurde auf 1000 € angehoben.

Der Eigenbedarf für nicht Erwerbstätige wurde um 30 € erhöht, so dass der Selbstbehalt nun 800 € beträgt.

Gegenüber anderen Kindern beträgt der Anspruch statt vormals 1.150 Euro jetzt 1.200 Euro.

Zum Thema Kosten bei Scheidung hier noch eine gute Seite: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/scheidung-online-kosten/

Ansatzpunkt Miete ...

Der Ansatzpunkt dürfte hier nicht der Kindesunterhalt sein, sondern eher deine Miete. 650 € für 35 qm? Wo wohnst du?

Sind die Mietkosten höher, als der im Selbstbehalt (hier 950 €) dafür vorgesehene Betrag (hier 360 €) und ist es nicht möglich oder zumutbar, die Mietkosten durch einen Umzug zu verringern, so erhöht sich der Selbstbehalt um die Mehrkosten der Miete.
Dies müsstest du bei der Stelle, die den Unterhalt festgesetzt hat (z.B. Jugendamt) beantragen und natürlich nachweisen.

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