Unterschrift gefälscht - Was kommt auf meinen Sohn zu?

Hallo!

Mein Sohn, 14 J., hat mir heute gestanden meine Unterschrift nachgemacht zu haben. Seine Schule ist im Umbau und infolge dieser Maßnahme gibt es für die Schüler einen Tag lang frei. Wenn das Kind zu Hause bleiben darf, bedurfte es der Unterschrift der Eltern. Ansonsten kann man auf Betreuung im "Treff" der Schule zurückgreifen. Da ich an diesem Tag arbeite, möchte ich, dass mein Sohn in diesen Treff geht. Nun hat er es mir erzählt, eher im Übermut und mit keinem Unrechts Bewusstsein. Erst jetzt, nach einem ernsten Gespräch mit mir wird ihm das Ausmaß langsam bewusst. Er hat jetzt Angst vor den Konsequenzen, da er meiner Meinung nach morgen bei seiner Lehrerin die Karten auf den Tisch legen soll. Im Inneren schwanke ich aber, soll ich das wirklich von ihm verlangen bzw. es selbst melden? Falle ich ihm damit nicht in den Rücken?
Was meint Ihr?

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Antworten (3)

Strafbar ist sowas nicht, denn es gibt nur die Straftat Urkundenfälschung, aber das sind ja nur Verträge, Zeugnisse und sowas ähnliches. Ein Elternbrief oder eine Einwilligung sind keine Urkunde. Also ist auch das Unterschrift fälschen nicht strafbar.

Die Schule kann höchstens eine kleine Disziplinarmassnahme wie eine Strafarbeit oder Nachsitzen verlangen. Mehr nicht.

Aber eine Betreuung bei Unterrichtsausfall ist doch nur bei Grundschülern nötig, schon Fünftklässler können normal ohne Problem einen Tag allein verbringen. Da kann ich deinen Sohn schon echt gut versehen das er nicht als einziger in so einen "Treff" gesteckt werden wollte, wenn seine Freund einfach daheim bleiben dürfen.

@luna

Ich denke du solltest es auf jeden fall von ihm verlangen, wie du es nennst, denn er muß lernen das man für alles was man macht eine gewisse verantwortung übernehmen muß. er sollte der lehrerin sagen warum er es getan hat, und sie als pädagogin wird hoffentlich die geeigneten maßnahmen treffen. Er sollte sich unbedingt entschuldigen, und sagen das er einsieht das er mist gemacht hat.
übrigens, ich habe in diesen alter auch mal blödsinn gemacht, mußte mich dann von meiner mutter aus entschuldigen und sagen das ich es nicht wieder mache. das war für mich damals die höchststrafe, und ich habe niemals wieder daran gedacht es nochmal zu machen.

....

Verklage ihn doch vor Gericht und lass ihn einsperren!

Mal im Ernst, er ist 14 und wollte mal nen schulfreien Tag nicht in der Schule verbringen. Was ist daran so schlimm? Wenn du jetzt nen riesen Fass aufmachst bekommt er halt ne Verwarnung mehr aber auch net. Also rede mit ihm und gut ist die Sache.

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