Mietwohnungen und Vorschriften
Sobald ein Mietvertrag vom neuen Mieter unterzeichnet ist, ist die Mietsache abgeschlossen bzw. die Wohnung kann bezogen werden. Der Vermieter kann dem Mieter doch nicht vorschreiben, wie er seine Wände streichen soll. Es gibt für sanierte Altbauden manchmal Vorschriften, dass man keine Tapete an die Wände kleben darf, da die Wände mit einer besonderen Schutz versehen sind, da muss dann dann bestimmte Mineralfarben zum Streichen der Wände nehmen.
Man muss beim Streichen der Wände nur darauf achten, dass man beim Auszug die Wände wieder so streicht, wie man sie ursprünglich vorgefunden hat und das ist ja meistens weiß, sofern eben keine Tapeten geklebt worden.
Die Auszugsregelungen sind dann nochmal extra aufgeführt.