Wie ist die Rechtslage, wenn man abseits der Waldwege mit dem MTB unterwegs ist?

Seit zwei monaten habe ich ein MTB und fahre natürlich nicht nur die normalen wege, sondern suche die herausforderung auf unmarkierten waldwegen. Einmal habe ich von einem spaziergänger einen "anschiss" gekriegt, ich solle auf den Wegen bleiben! Ist das wilde fahren durch den wald tatsächlich verboten, wie ist da die rechtslage? Kennt sich da jemand von euch aus?

Antworten (1)
Glaub nicht

Nöö ich denke das kann jeder selbst entscheiden. Auf eigene Gefahr natürlich!

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