Wonach müssen sich die Ärzte richten, wenn ich eine Patientverfügung habe?

Ich habe für alle Fälle eine Patientenverfügung ausgestellt, weil ich im Fall der Fälle auf keinen Fall wiederbelebt werden will.
Wie sieht es denn aus, wenn eines meiner Kinder auf eine Wiederbelebung besteht?
Was machen die Ärzte in so einem Fall...richten sie sich danach, was ich in meiner Patientenverfügung bestimmt habe, oder werden sie den Wunsch meines Kindes erfüllen?

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Antworten (1)
Hallo Zally

Wenn ein behandelnder Arzt diese PV findet, wird er sich wohl daran halten (müssen.)
Wenn ich dein Sohn wäre, würde ich dir dieses Pamphlet um die Ohren hauen und dann wegwerfen, wenn du sie wirklich so allgemein ausgestellt hast, wie du oben beschrieben hast. (Gern wird auch geschrieben: "Ich möchte nicht an Schläuchen hängen", was eigentlich schon eine einfache Beatmung ausschließt.)
Wirf das Ding unbedingt weg und laß' dich von einem Arzt kompetent beraten. Dann könnt ihr gemeinsam eine vernünftige PV aufsetzen, die auch einem Arzt, der danach handeln soll, vor keine Gewissensbisse stellt.
So einfach, wie du dir das hier machst, darf man sein Leben nicht wegwerfen...

Ein schönes Leben noch
viele liebe Gruße
Klausi

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