Zeitarbeit
Frage:
Kann man, wenn man mehrere Monate in einer Zeitarbeitsfirma tätig war, den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren?
Wird das Arbeitslosengeld dann neu berechnet?
Frage:
Kann man, wenn man mehrere Monate in einer Zeitarbeitsfirma tätig war, den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren?
Wird das Arbeitslosengeld dann neu berechnet?
Selbstverständlich. Egal wo man gearbeitet hat, zur Berechnung wird immer das
durchschnittliche, versicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate herangezogen.
Versicherungspflihtig heißt hier, alles, wovon Arbeitslosenversicherung abgeführt wird. Also NICHT Fahrgeld/Verpflegungsmehraufwendungen, soweit sv-frei.
Hier kann man sich das selber ausrechnen:
http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php?jahr=2011
Ja, muss man aber mindestens24 Monate beschäftigt sein, damit neu berechnet wird
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