2 Jobs beim selben Arbeitgeber

Hallo ihr Lieben, mir brennt was tierisch auf der Seele. Und zwar bin ich hauptberuflich Pflegekraft mit 30 Stunden unbefristet eingestellt. Ich habe gelesen das man bis 48 Stunden in der Woche arbeiten darf. Eigentlich wollte ich mich mal als Reinigungskraft selbstständig machen. Meine Frage. Kann oder darf ich meinen Arbeitgeber fragen ob ich nach meinem Hauptjob einer Reinigungstätigkeit nachgehen darf? Das heißt meine normalen Dienste mit 30 Stunden und danach oder davor je nach Schicht in unserer Einrichtung bzw. In umliegenden Orten in den Häusern unseres Unternehmens die Reinigungsarbeit ausüben? Bei uns ist es so, daß auch wir Pflegekräfte zwar die Reinigung mit machen aber das ist ja nicht im Sinne des Pflegeberufes gedacht. Ich bzw. Wir würden in diesem Fall nur der Pflege nachkommen, mehr Zeit für die Bewohner haben (betreutes wohnen) und ich könnte mich im zweitjob konkret um die Reinigung der Häuser kümmern. Wie ist die Sachlage bzw. Die rechtliche Seite, hätte ich da eine Chance oder eher aussichtslos, sonst würde ich nachfragen ob sie mich auf eine höhere Stundenzahl setzen, ob das auch eine Alternative wäre, keine Ahnung. Mir ist leider das bißchen Geld zu wenig und ich suche nach Alternativen um mehr zu verdienen und meine Arbeitskraft obtimal einzusetzen für dieses Unternehmen. Bitte um viele gute und nützliche Tipps bzw. Hilfen. Danke schön. Gruß Madeleine

Antworten (1)
Henndrick

Hallo, einen Nebenjob muss immer beim Arbeitgeber gemeldet werden und solange der Nebenjob nicht deinen Hauptjob beeinträchtigt spricht nichts dagegen. Da du wohl mehr Geld verdienen willst könntest du dir ja einen Vollzeitjob suchen das dürfte Inder Branche in der du bist (Pflege) sicher kein Problem sein. Sich Selbstständig zu machen sollte wohl überlegt sein.
Du must dich selbst versichern und halt das volle unternehmerische Risiko tragen.

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