Abzug der Sozialversicherung bei Berechnung
Nach einem BGH-Urteil dürfen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr bei der Berechnung der Bemessungsgrenze für Erhalt des Kindergeldes eingerechnet werden. Kann man auch für schon abgelehnte Anträge (hier von 2004) bzw. für Anträge, die nachträglich zurückbezahlt werden müssen, eine neue Berechnung der Bemessungsgrenze verlangen und das Kindergeld nachträglich wieder erhalten?
MfG