Abzugsfähige Kosten bereinigtes Einkommen

Hallo zusammen,

habe mal folgende Frage am das Forum, mein Sohn wird in ein paar Monaten 18 Jahre alt, er geht noch zur Schule und möchte bestimmt auch studieren.
Welche Kosten sind von meinem erzielten Einkommen überhaupt abzugsfähig, Fahrkosten zur Arbeit, Darlehen füe das Haus oder sonstige Kosten wie Versicherungsbeiträge.
1) Eine genaue Auflistung wäre super.
2) Meine Ex ist wieder verheiratet geht aber aus gesundheitlichen Gründen momentan nicht arbeiten, ab volljährigkeit unseres Sohnes müsste Sie ja auch anteilmäßig Unterhalt leisten, aber mit Krankengeld wie Sie bekommt wird was angerechnet.

Für Eure mithilfe bin ich sehr dankbar

Antworten (4)
Da wurde ein Teil meines Beitrags verschluckt

Sollte heißen

Dieser Halbsatz ist unverständlich geschrieben
>> aber mit Krankengeld wie Sie bekommt wird was angerechnet

Krankengeld ist Einkommen

Krankengeld zählt zum Einkommen.
Ihr Selbstbehalt kann runtergesetzt werden, wenn der Ehemann ausreichend verdient.

PS: Dieser Halbsatz
>> aber mit Krankengeld wie Sie bekommt wird was angerechnet

Was verstehst Du nicht !!1

Meine Frage war, zählt das Krankengeld als Einkommen auch wenn es unter dem selbstbehalt liegen sollte...
Danke für Euche Hilfe

Ein paar Links

Lies mal hier:
http://www.mein-recht.de/einkommen.htm

> ab volljährigkeit unseres Sohnes müsste Sie ja auch
> anteilmäßig Unterhalt leisten

Korrekt, siehe hier:
http://www.scheidung-online.de/ku_wer_vj.htm
und hier
http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/unterhalt/kind-volljaehrig.html

> aber mit Krankengeld wie Sie bekommt wird was angerechnet.

Das versteh ich nicht ???

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