Akustikerwechsel bei Privatversicherung

Ich habe vor einem Jahr Hörgeräte bei meinem Akustiker gekauft.
Inzwischen hat mein Akustiker eine neue Praxis eröffnet, und ich möchte ihm folgen. Sein bisheriger Kompangon weigert uns die Mitnahme meiner Patientenakte. was kann ich tun? habe ich einen rechtlichen Anspruch?

Antworten (1)
Ehemaliger Kompagnon stellt sich quer

Es wird für deinen bisherigen Akustiker kein Problem sein, dich auch ohne deine Akte gut zu versorgen.
An deiner Stelle würde ich mit dem Kompagnon nicht weiter diskutieren, sondern ihn einfach nicht weiter empfehlen und ihn vergessen

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