Hartz IV und 165,00 Euro...
Hallo,
also: Grundsätzlich darf man jeden Job machen, wenn man Hartz IV bekommt. Man muss ihn aber angeben, auch wenn er geringfügig ist. Die 165, 00 Euro sind einfach nur der Freibetrag bei Arbeitslosengeld I. Das hat mit Arbeitslosengeld II aber nichts zu tun.
Wenn man Arbeitslosengeld II / Hartz IV bekommt, sind 100, 00 Euro vom Arbeitseinkommen grundsätzlich frei. Von allem, was drüber liegt, dann 20%.
Beispiel:
Imbissbude 400, 00 Euro Job: 400 Euro kommen aufs Konto
100, 00 Euro sind frei und werden abgezogen
300, 00 Euro bleiben übrig, davon 20% = 60, 00 Euro, 160, 00 Euro sind also frei, 240, 00 Euro werden auf die Leistungen angerechnet. So funktioniert das auch bei sozialversicherungspflichtigem Einkommen.
Aber Achtung: Bei anderem Einkommen wie Unterhalt, UVG, Kindergeld, Krankengeld, Rente usw gibt es diese Freibetragsregelung nicht. Nur bei Erwerbseinkommen.
Hoffe, geholfen zu haben. :-)