Arbeitszeit Azubi unter 18 an Silvester

Hallo. Meine Tochter ist 15 Jahre und in der Ausbildung zur Hotelfachfrau. Am 31.12.18 musste sie von 9.30 uhr bis 18 Uhr arbeiten. Jetzt habe ich im Jugendarbeitsschutzgesetz gelesen, dass sie nur bis 14 Uhr arbeiten hätte müssen. Gilt das schon auch für die Gastronomie? Bitte um Info. Danke

Antworten (2)
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Normalerweise gilt das ab 14 Uhr bei Minderjährigen, das stimmt.
Aber es gibt Ausnahmen und dies müsste normalerweise Vertraglich festgehalten worden sein.

Kurz und knapp: Zum Einen gelten für die Gastronomie wie auch z.B. das Bäckerhandwerk Ausnahmeregelungen. Zum Anderen ist der 31.12. ein ganz normaler Werktag und kein Feiertag (ebenso wie der 24.12.).

Deine Tochter hat sich für einen Beruf entschieden in dem man nun mal arbeitet wenn Andere frei haben.

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