Augenpest: Unsere Nachbarin knallt ihren Balkon komplett mit Geranien voll - kann man das verbieten?

Unsere liebe Nachbarin (ca. 120 Jahre alt) hat auf ihre alten Tage einen Geranien-Fetisch entwickelt. Ihr Balkon sieht nun aus wie ein Blumen-Puff und fällt schon von weitem negativ ins Auge. Unsere Hausordnung verbietet so ziemlich alles (z.B. Wäsche auf dem Balkon aufhängen, auf dem Balkon grillen, auf dem Balkon Musik hören etc.) Ob man in diesem Zuge darauf einwirken könnte, die Geranienanzahl auf eine für alle erträgliche Anzahl zu reduzieren? Hat jemand Erfahrung mit sowas?

Antworten (1)
Geranien und Wäschetrocknen sind erlaubt ...

Dein Wortwahl nach zu urteilen, hast du nicht gerade eine objektive Sicht auf die Blütenpracht deiner Nachbarin.

Werden durch die Blumen anderen beeinträchtigt, z.B. Gieswasser oder sehr viele (!) herabfallende Blütenblätter? Geht von den Blumenkästen eine Gefahr aus? Sind sie so montiert, dass sie auch bei Sturm nicht abstürzen können? Wird die Bausubstanz angegriffen?
Sind andere Nachbarn auch deiner Meinung?

Wenn du das alles verneinen musst, wird es kaum eine Handhabe gegen die Blumen geben (AG München 271 C 23794/00). Dein persönlicher Geschmack spielt keine Rolle.

Vielleicht lädst du erstmal den Vermieter ein, damit er sich das mal ansieht. Was wäre den für dich eine erträgliche Anzahl und wie groß ist der Balkon?

PS: Selbst wenn die Hausordnung das Wäschetrocknen auf dem Balkon aus ästhetischen Gründen ausdrücklich verbietet, dürfen zumindest kleinere Wäschestücke dort aufgehängt werden. Auch das Aufstellen eine Wäscheständers ist - jedenfalls soweit er nicht über die Balkonbrüstung ragt - zulässig. Das gilt auch für eine fest montierte Wäschestange oder Wäscheleinen (AG Euskirchen, Az. 13 C 663/94; (AG Brühl, Az. 21 C 256/00).

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema