Ausbildung - Unterhalt - großes Vermögen

Sehr geehrte Gemeinde,

ich bin 23 Jahre alt und fange nun eine Berufsausbildung an, weswegen ich nun den Unterhalt einklagen muss.

Ich wohne alleine, meine Miete beläuft sich auf 275€ KM + 156, 50€ NK = 431, 50€ WM
Mein Lehrlingsgehalt im ersten Lehrjahr ist 752€ Brutto, also ca. 600€ Netto, dazu erhalte ich 184€ Kindergeld – insgesamt hätte ich dann 784€ zur Verfügung, abzüglich Miete hätte ich 352, 50€ im Monat zur Verfügung.

Mein Vater hat in seinem Leben noch nie für mich Unterhalt gezahlt, seit dem ich bei Ihm ausziehen musste. Der Grund war, dass meine Stiefmutter mich seelisch misshandelte/belastete.

Nun, mein Vater ist ein Leitender Angestellter mit einem Bruttojahreseinkommen von ca. 125.000 – Netto also ca. 84.500€ - ein 13. Monatsgehalt ist schon mit einberechnet – 6500€ Netto Monatlich.
Dazu besitzt mein Vater zusammen mit seiner neuen Frau (meiner Stiefmutter) zwei Häuser und insgesamt 6 Ferienwohnungen (Eigentumswohnungen), welche im Jahr auch noch einige Einnahmen bescheren.

Was meine Stiefmutter im Monat mit Ihrem normalen Beruf verdient, das kann ich nicht sagen. Es wird so um die 1000€ Brutto sein.

Meine Mutter verdient so wenig, das diese sogar noch etwas vom Jobcenter dazu bekommt. Sie ist seit der Scheidung ledig und wohnt alleine. Sie ist also nicht Unterhaltspflichtig.

Ich habe mich im Internet durchgesucht und wurde mehr und mehr verwirrt.
Einerseits sagt die Düsseldorfer Tabelle nur bis zu einem Nettogehalt von 5100€ etwas (mir würde 781€ im Monat zustehen),
andererseits steht im Gesetz, ich hätte nur Anspruch auf 670€ im Monat.

Rechnung:
Lehrlingsgehalt 600€ - 90€ Ausbildungsmehrbedarf = 510€
510€ + 185€ Kindergeld = 694€
Die Differenz bis 781€ wären dann 87€.

Muss er nun nur diese 87€ an Unterhalt bezahlen, oder muss er anhand seines Einkommens mehr an Unterhalt zahlen?

Ich bin ziemlich verwirrt…

Ich habe Ende nächster Woche einen Termin beim Anwalt, der wird mir das alles mit Sicherheit erklären. Aber ich mache mir halt viele Gedanken…

Ich weiß dass mein Vater alles versuchen wird, dass er aus der Sache rauskommt – was ja eigentlich nicht möglich ist…

Hat einer von euch vielleicht eine gewisse Ahnung, worauf ich mich gefasst machen kann?
Wie hoch der Unterhalt werden könnte (natürlich nur schätzungsweise möglich)?
Wie es aussieht mit Mehrbedarf, u.a. durch Miete der Wohnung?

Vielen Dank schon einmal für eure Bemühungen!

Gruß Brutus

Antworten (8)

Kann man ncht bafög beantragen dann werden beide elternteile angeschrieben sich offen zu legen und dann müsste dein vater schon bescheid bekommen was er abdrücken muss.... einfach mal versuchen , garnicht sagen was du glaubst was dein vater hast. wenn das so nicht geht eben sagen.punkte hier mit halbwissen.

PS

Handelt es sich um deine erste Ausbildung?

Geschätzter Unterhalt: 0 €

Geschätzter Unterhalt: 0 €
Im Unterhaltsbedarf von 670 € sind 280 € für die Unterkunft enthalten. Mehrbedatrf für eine teuere Unterkunft gibt es nicht. Ggf. Kosten senken (WG etc.)

Da du in einer eigenen Wohnung lebst, liegt dein Unterhaltsbedarf bei 670 €. Das steht übrigen nicht im Gesetz, sondern unter Punkt 7 der Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle.
Dein Einkommen beträgt ca. 600 € netto + 184 € Kindergeld. Nur wenn du abzüglich des Ausbildungsbedingten Mehrbedarfs (Fahrtkosten etc.) unter 670 € kommst, besteht Anspruch auf Unterhalt.

Die Pauschale von 90 € gilt für Kinder, die im Haushalt eines Elternteils leben (Punkt 8 der DT). Abgesehen von der Düsseldorfer Tabelle gibt es aber noch die Unterhaltsrichtlinien der Oberlandesgerichte (OLG). Evtl. ist da was abweichendes geregelt. Schau mal in die Richtlinien des für dich zuständigen OLGs.

PS: Neid auf das Vermögen des Vaters, ist immer ein schlechter Ratgeber in Unterhaltsdingen.

@brutus

Gut daß ich nur eine Tochter habe, ich gebe mich geschlagen. Viel Glück !

Thomasius

Das der Rechtsstreit lange dauern kann, das ist mir durchaus bewusst.
Ich zitiere meinen ersten Beitrag:

„Ich weiß dass mein Vater alles versuchen wird, dass er aus der Sache rauskommt …“

Auf ihre Provokation am, Ende des Beitrages, werde ich nicht eingehen.

Gruß Brutus

@brutus

Ich gebe nur zu Bedenken, daß der Vater auch einen Rechtsberater hat und solche Verfahren sehr lange dauern bis ein Urteil auf den Tisch liegt. Ich hoffe ich bekomme keine Klagschrift zugesandt wegen meiner Meinung , lg.

Thomasius

Mein Vater hat den Kontakt abgebrochen, mich enterbt usw.. Alles nur, weil ich wieder in meine Heimat und in die Nähe meiner Mutter gezogen bin. Das was er veranstaltet ist einfach nur Kindergarten.
Ich wollte den Kontakt nicht abbrechen, es kam alles von seiner Seite.
Er hat mich gezwungen von Hartz4 zu leben, während ich einen besseren Schulabschluss gemacht habe.

Ich bitte dich solche Unterstellungen, die völlig haltlos sind, zu unterlassen.

Danke!

Brutus

Dein Vater kann stolz über seinen Sohn der so gut rechnen kann und der Rechtsanwalt tanzt vor Freude über den langen Rechtsstreit.
Einfach zum Papa hingehen und die Ausbildungskosten besprechen war ein zu beschwerlicher Weg ?

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